Von nun an drohen “Ersatzvornahmen”

Der „Probelauf“ für den Winter 2010/2011 ist durch – mit einem ernüchternden Ergebnis: Viele Gehwege in Prenzlauer Berg waren auch Tage, nachdem die letzten Flocken den Boden erreichten, noch nicht geräumt – was bei Minusgraden Rutschgefahr und bei dem darauf einsetzenden leichten Tauwetter nasse Füße erzeugte.

Wie Jens-Holger Kirchner, Stadtrat für Öffentliche Ordnung, mitteilte, liefen beim Ordnungsamt des Bezirkes im Zeitraum zwischen dem 2. und 5. Dezember 62 Meldungen bezüglich der Schneebeseitigung ein. Diese Meldungen umfassten ebenso Beschwerden über nicht geräumte Straßen und Gehwege, als auch Fragen und Auskunftsersuchen zur Räumpflicht. Es fanden 43 Kontrollen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (Ordnungsamt) statt. Darüber hinaus erfolgten vier Nachkontrollen von zuvor beanstandeten Pflichverletzungen. Bisher wurden 32 Anzeigen an den Bereich Ordnungswidrigkeiten zur Einleitung von Bußgeldverfahren weitergeleitet.
Für Hinweise auf Versäumnisse bei der Räumpflicht hat das Bezirksamt eine „Kummernummer“ eingerichtet: Unter der Rufnummer 90295-6244 können Beschwerden eingereicht, aber auch Fragen zur Räumpflicht gestellt werden.

Ersatzvornahmen angekündigt

Ab Dienstag, wenn bei erneuten Minusgraden mit Glatteis durch überfrierendende Nässe gerechnet werden muss, soll bei Verletzung der Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung von der Möglichkeit der Ersatzvornahme Gebrauch gemacht werden. Das heißt, der Bezirk beauftragt dann von sich aus einen Räumdienst, wobei die Kosten dem Räumpflichtigen – das ist zumeist der Grunstückseigentümer – auferlegt werden. Stadtrat Kirchner hatte bereits im November angekündigt, konsequenter als im vergangenen Winter von diesem Mittel der Gefahrenabwehr Gebrauch zu machen.

Zusammenarbeit mit BVG und BSR soll koordiniert werden

Kirchner kündigte darüber hinaus an, am 9. Dezember zusammen mit Vertretern von BVG und Berliner Stadtreinigung (BSR) über ein effektive Zusammenarbeit „unter den Spielregeln des neuen Straßenreinigungs-
gesetzes“ zu beraten und „konkrete Verabredungen zu treffen“. Nach dem neuen Straßenreinigungsgesetz ist die BSR nun für die Räumung der Haltestellen direkt an der Straße zuständig – die auf der Straße befindlichen Haltestelleninseln hingegen muss die BVG freihalten. Während das von Seiten der BSR bisher weitestgehend funktionierte, waren viele Haltestelleninseln auch Tage nach dem letzten Schneefall noch unberäumt.

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