Bezirk unterstützt weiter „Temporäre Spielstraße“

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Das Bezirksamt Pankow will am Konzept der „Temporären Spielstraße“ festhalten. Wie Bezirksstadtrat Torsten Kühne heute (Mittwoch) mitteilte, werde „die Initiative, das zeitwilige Spielen von Kindern im öffentlichen Straßenland im Rahmen des geltenden Rechts zuzulassen“ weiterhin unterstützt. Deshalb wird eine rechtssichere Klärung der grundsätzlichen Frage, ob und in welcher Form das freie Spielen von Kindern im öffentlichen Straßenland zulässig ist, ausdrücklich begrüßt.

Allerdings, so Kühne weiter, könne diese Frage nur im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens geklärt werden. Ein formaler Widerspruch sei beim Bezirksamt aber noch nicht eingegangen.
Im derzeit anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren könne die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit von temporärem Spielen im öffentlichen Straßenland nicht geklärt werden. Deshalb werde das Bezirksamt kein Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Berlin einlegen, sondern sich „auf die Durchführung des Widerspruchsverfahrens in der Hauptsache konzentrieren.“
 

Zur Not soll Straßenstück entwidmet werden

Hintergrund ist der erfolgreiche Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einer Anwohnerin gegen die Einrichtung einer „Temporären Spielstraße“ auf einem Teil der Gudvanger Straße. Um rechtliche Fährnisse der Straßenverkehrsordnung zu umschiffen, wurde die Spielstraße als wiederkehrende Veranstaltung deklariert, offizielle Veranstalter war das Jugendamt Pankow.

Wie Bezirksstadtrat Kühne weiter mitteilte, wird der Bezirk „unter Beachtung der konkreten Hinweise des Verwaltungsgerichts“ ein neues Verwaltungverfahren in Gang setzen, mit dem das Projekt „Temporäre Spielstraße“ neu konzipiert werden soll.

Zu klären sei dabei, ob die beim Senat angesiedelte Obere Straßenverkehrsbehörde dazu zu bewegen ist, das Straßenstück wie in Bremen und http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=1518135&_ffmpar[_id_inhalt]=4472320 nach Paragraph 45 StVO zu sperren.
Anderenfalls werde „unter Beachtung der Hinweise des Verwaltungsgerichts“ in Erwägung gezogen, entweder eine andere Örtlichkeit für die „Temporäre Spielstraße“ zu suchen – oder aber über eine Entwidmung der Straßenfläche in der Gudvanger Straße nachzudenken.

 

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