
Im kommenden Winter soll bei Verletzung der Räumpflicht schneller und konsequenter zum Mittel der „Ersatzvornahme“ gegriffen werden, als im vorigen Winter. Das teilte Ordnungssradtrat Jens-Holger Kirchner den Bezirksverordneten des BVV-Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit. Bereits zwei Tage nach der Feststellung einer Räumpflichtverletzung will Kirchner die Ersatzvornahme einleiten, bei der das Bezirksamt einen Räumdienst auf Kosten des säumigen Grundstückeigentümers beauf-
tragen kann. Den Einwand des Pankower CDU-Frak-
tionschefs Johannes Kraft, eine Ersatzvorrnahme müsse 
zuvor angekündigt werden und allein die Zustellung der der Ankündigung würde zuweilen schon zwei Tage dauern, wies Kirchner zurück: „Schneeräumung ist Gefahrenabwehr, und bei Eisglätte ist Gefahr im Verzug“. Da würde man im kommenden Winter bereits nach einem vergeblichen Anruf beim Räumpflichtigen tätig werden. Der Ordnungsstadtrat begründete seine restriktive Haltung mit den teilweise chaotischen Verhält-
nissen des vergangenen Winters, in dem es auf Grund mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung zu zahlreichen Unfällen gekommen war. Erleichtert wird ein schnelles Handeln des Bezirkes durch das vom Abgeordnetenhaus verabschiedete neue Straßenreinigungsgesetz. Hier wurde unter anderem festgelegt, dass räumpflichtige

Anlieger nun auch dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie eine Firma zur Räumung beauftragt haben, diese aber nicht oder erst verspätet tätig wird. Bisher mussten die Behörden die jeweiligen Räumdienste ermitteln, was den Aufwand bei den Ordnungsämtern erheblich vergrößerte.
Im vergangenen Winter gingen beim Bezirksamt rund 1.900 Beschwer-
den wegen nicht beräumter Wege ein. Das Ordnungsamt selbst nahm 1.600 Kontrollen vor, dabei wurden 815 Anzeigen ausgestellt und 589 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Durch das Ordnungsamt selbst wurden 45 Ersatzvornahmen veranlasst, weitere 113 Ersatzvor-
nahmen wurden direkt durch die Berliner Stadtreinigung ohne Beauftra-
gung durch den Bezirk vorgenommen. Es wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 25.660 Euro verhängt, von denen bisher 12.275 Euro beigetrieben werden konnten.
